FIFO vs Durchschnittsmethode: Welche Aktien gelten als verkauft?
Wenn du Aktien zu verschiedenen Preisen kaufst und nur einen Teil verkaufst, welche Anteile zählen steuerlich? FIFO, LIFO und Durchschnitt im DACH-Vergleich.
Das Grundproblem
Stell dir vor, du kaufst über mehrere Jahre immer wieder dieselbe Aktie zu unterschiedlichen Preisen:
- Januar 2023: 100 Aktien zu 50 CHF = 5.000 CHF
- März 2024: 100 Aktien zu 80 CHF = 8.000 CHF
- Mai 2025: 100 Aktien zu 100 CHF = 10.000 CHF
Total: 300 Aktien, Gesamtkosten 23.000 CHF, Durchschnittspreis 76,67 CHF pro Aktie.
Jetzt verkaufst du im Juni 2026 100 Aktien zu 120 CHF (Verkaufserlös: 12.000 CHF).
Welche 100 Aktien hast du steuerlich verkauft? Die ältesten (FIFO)? Die jüngsten (LIFO)? Den Durchschnitt? Die Antwort entscheidet über deinen steuerlichen Gewinn, und damit über die Steuer.
Die wichtigsten Methoden
FIFO (First In, First Out): Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft.
- Verkauft: Januar 2023, Kosten 50 CHF/Aktie
- Gewinn: (120 - 50) × 100 = 7.000 CHF
- Höherer Gewinn bei steigenden Märkten → höhere Steuer
LIFO (Last In, First Out): Die zuletzt gekauften gelten als zuerst verkauft.
- Verkauft: Mai 2025, Kosten 100 CHF/Aktie
- Gewinn: (120 - 100) × 100 = 2.000 CHF
- Niedrigerer Gewinn → niedrigere Steuer
Durchschnittsmethode (gleitender Durchschnitt): Anteile haben einen gewichteten Durchschnittspreis.
- Durchschnittskosten: 76,67 CHF/Aktie
- Gewinn: (120 - 76,67) × 100 = 4.333 CHF
- Zwischen FIFO und LIFO
Was gilt wo? Der DACH-Vergleich
Schweiz: Kein steuerlicher Effekt für Privatanleger
In der Schweiz sind Kapitalgewinne für Privatanleger steuerfrei. Die Methode der Anteilszuordnung ist daher steuerlich irrelevant, egal, ob FIFO, LIFO oder Durchschnitt, du zahlst keine Steuer auf den Kursgewinn.
Aber: Für die Bewertung der gewerbsmässigen Trader-Frage ist die Methode relevant. Wenn du als gewerbsmässig eingestuft wirst, gilt typischerweise FIFO oder die Buchhaltungs-Methode deines Brokers.
Steuerauszug: Schweizer Banken stellen Steuerauszüge nach internen Methoden zusammen, meist FIFO oder gleitender Durchschnitt. Bei reinen Privatanlegern hat das keine direkte Steuerkonsequenz.
Deutschland: FIFO ist Pflicht
In Deutschland gilt für die Berechnung des Veräusserungsgewinns die FIFO-Methode. Das ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle deutschen Banken und Broker.
Das bedeutet: Wer mehrfach in dieselbe Aktie investiert hat und nur einen Teil verkauft, hat steuerlich die ältesten, und meist günstigsten, Anteile verkauft. Der Gewinn ist deshalb oft höher als bei einer freien Wahl der Methode.
Beispielrechnung aus der Einleitung:
- Gewinn nach FIFO: 7.000 CHF/EUR (umgerechnet)
- Abgeltungsteuer (25% + 5,5% Soli): ca. 1.846 EUR
- Bei LIFO wäre die Steuer: ca. 528 EUR, also über 1.300 EUR weniger
Du kannst die FIFO-Logik aber legal umgehen, indem du in verschiedene Depots aufteilst, siehe weiter unten.
Österreich: Auch FIFO
In Österreich ist ebenfalls FIFO Standard. Die KESt-Berechnung erfolgt nach derselben Logik wie in Deutschland.
Die “Auswahl-Freiheit” hast du nicht, der Broker rechnet nach FIFO ab.
Die Tücke: Aufgeteilte Bestände in DE/AT
Bei FIFO realisierst du oft mehr Gewinn, als du eigentlich willst. Die häufigste Folge: Bei einem Teilverkauf zahlst du auf “alte” Buchgewinne Steuer, auch wenn das Investment insgesamt nicht so weit ins Plus gelaufen ist.
Praktisches Beispiel:
- 200 BMW-Aktien zu 60 EUR (alt) = 12.000 EUR
- 200 BMW-Aktien zu 100 EUR (neu) = 20.000 EUR
- Aktueller Kurs: 90 EUR
- Verkauf von 200 Stück zu 90 EUR = 18.000 EUR
Aus dem Bauchgefühl hättest du nichts gewonnen, du hast deinen Durchschnitt (80 EUR/Aktie) bei 90 EUR verkauft, also 2.000 EUR Gewinn. Aber:
Nach FIFO werden die alten Aktien (60 EUR) verkauft:
- Gewinn: (90 - 60) × 200 = 6.000 EUR
- Steuer (DE): ca. 1.582 EUR
- Steuer (AT): ca. 1.650 EUR
Das ist überraschend hoch, und wer den FIFO-Effekt nicht kennt, hat eine böse Überraschung.
Optimierungs-Strategien in DE/AT
Strategie 1: Verschiedene Depots
Wenn du verschiedene Aktienpositionen in unterschiedlichen Depots hältst, wird jedes Depot separat behandelt. So kannst du beim Verkauf entscheiden, von welchem Depot du verkaufst, und damit indirekt zwischen FIFO-Anwendung auf alte (günstige) oder neue (teurere) Aktien wählen.
Beispiel:
- Depot 1: Alte BMW-Aktien (zu 60 EUR)
- Depot 2: Neue BMW-Aktien (zu 100 EUR)
- Verkauf aus Depot 2: Gewinn (90 - 100) × 200 = -2.000 EUR Verlust
Du hast Verlust realisiert (für Steueroptimierung) während die alten Bestände unangetastet bleiben.
Wichtig: Das funktioniert nur, wenn die Käufe wirklich von Anfang an in verschiedenen Depots erfolgten. Nachträgliche Übertragungen werden steuerlich oft als “fiktive Anschaffung” zum Zeitpunkt der Übertragung behandelt.
Strategie 2: Tax Loss Harvesting
Wenn du im Plus stehende Positionen aus FIFO verkaufen “musst”, kannst du gleichzeitig Verlustpositionen realisieren, um die Steuer zu mindern.
In Österreich: Nur im selben Kalenderjahr verrechenbar, Verlustvortrag nicht möglich.
In Deutschland: Verlustvortrag möglich, aber Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.
Strategie 3: Wash Sale vermeiden
Wer eine Verlustposition verkauft und sofort wieder kauft, um den Verlust steuerlich zu nutzen, sollte vorsichtig sein. Das Finanzamt kann das als steuerlich missbräuchlich ansehen, vor allem wenn der Wiederkauf innerhalb weniger Tage erfolgt.
Empfehlung: Mindestens 30 Tage warten, oder eine sehr ähnliche, aber nicht identische Aktie kaufen (z.B. einen anderen DAX-Wert oder einen ETF).
Was bedeutet das praktisch?
Für Buy-and-Hold-Investoren: FIFO ist kein grosses Problem, weil du selten verkaufst. Wenn du verkaufst, akzeptierst du den Gewinn.
Für Sparplan-Anleger: Mit jeder monatlichen Einzahlung baust du Bestände zu unterschiedlichen Preisen auf. Beim späteren Verkauf einzelner Anteile wird FIFO angewendet. In den meisten Fällen ist das OK, weil du langfristig Gewinn machst.
Für aktive Trader: FIFO kann unangenehm werden, wenn du mehrfach in dieselbe Position investierst. Verschiedene Depots können die Situation entzerren.
Für ETF-Sparer: Bei ETFs in Sparplänen kommt FIFO ständig zum Tragen, bei jedem Sparrate-Kauf wird ein neuer “Bestand” angelegt.
Sonderfall: Bezugsrechte und Splits
Bei Bezugsrechten (junge Aktien) und Aktiensplits gibt es Sonderregelungen:
- Aktiensplits: Werden gleichmässig auf die alten Bestände verteilt. Anschaffungskosten werden pro Stück reduziert.
- Bezugsrechte: Werden auf bestehende Bestände aufgeschlüsselt, Anschaffungskosten teilen sich.
- Spin-Offs: Aufteilung der Anschaffungskosten zwischen Mutter- und Tochterunternehmen nach Verhältnis.
Diese Details regeln die jeweiligen Steuerverwaltungen und Broker-Buchungen.
Wie sehe ich meine FIFO-Aufstellung?
Bei steuereinfachen Brokern (Trade Republic, Flatex, Saxo): Im Jahressteuerausweis ist die FIFO-Berechnung bereits enthalten. Du siehst pro Verkauf den realisierten Gewinn oder Verlust.
Bei ausländischen Brokern (IBKR, Lightyear, DEGIRO): Die Aufstellung kann auf Wunsch erstellt werden. Tools wie Portfolio Performance (kostenlos, deutsch) oder Sharesight (Premium) können automatisch FIFO-Berechnungen machen.
Ist FIFO immer ungünstig?
Nein. FIFO kann auch vorteilhaft sein, wenn:
- Du in fallenden Märkten investiert hast (alte Aktien teurer als neue)
- Du strategisch verkaufst (zuerst die alten loswerden)
- Bei sinkenden Kursen wandelst du buchhalterische Bestände in realisierte Verluste um
Internationaler Vergleich
| Land | Pflichtmethode | Wahlmöglichkeit? |
|---|---|---|
| Schweiz | Keine steuerliche Relevanz | – |
| Deutschland | FIFO | nein |
| Österreich | FIFO | nein |
| USA | LIFO, FIFO, spezifische Identifikation | ja, mit Konditionen |
| Niederlande | Durchschnitt | nein |
| Frankreich | Durchschnitt | nein |
Die deutsche/österreichische FIFO-Regelung ist im internationalen Vergleich relativ unflexibel.
Fazit
FIFO ist in Deutschland und Österreich nicht verhandelbar, du musst damit leben. Für Schweizer Privatanleger ist die ganze Diskussion irrelevant, weil Kursgewinne ohnehin steuerfrei sind. Wer in DE oder AT lebt und aktiv in derselben Position handelt, kann die FIFO-Tücke umgehen, indem er verschiedene Depots nutzt, was administrativ aufwändiger ist, aber bei grossen Investments steuerlich sinnvoll. Buy-and-Hold-Investoren brauchen sich nicht zu sorgen, wenn du eh fast nichts verkaufst, ist FIFO kein Thema. Wichtig ist nur: Wer die FIFO-Logik nicht kennt, hat oft falsche Erwartungen über die Steuerlast bei Teilverkäufen.