Die Schweizer Stempelabgabe ist eine der eigentümlichsten Steuern im europäischen Anlageumfeld. Sie fällt nicht auf Gewinne an, nicht auf Erträge, sondern auf den Umsatz — also den Wert jeder einzelnen Transaktion. Für aktive Anleger und Trader ist sie ein wesentlicher Kostenfaktor, den viele bei der Strategieplanung übersehen.

Was ist die Umsatzabgabe?

Die Bundesgesetzgebung kennt drei Stempelabgaben: die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien. Für Wertschriftengeschäfte relevant ist die Umsatzabgabe (auch “Tobin-Steuer” genannt).

Die rechtliche Grundlage findet sich im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG). Steuerpflichtig sind Schweizer Effektenhändler — in der Praxis also alle Schweizer Banken und Wertschriftenhändler. Die Abgabe wird auf den Bruttobetrag jeder Transaktion erhoben.

Die Sätze

Art der WertschriftSteuersatz
Schweizer Wertschriften (Aktien, Obligationen)0.075 %
Ausländische Wertschriften0.15 %
Anteile an Schweizer Anlagefonds0.075 %
Anteile an ausländischen Anlagefonds0.15 %

Die Sätze gelten pro Vertragspartei. Bei einem typischen Geschäft fallen also doppelte Sätze an: Beim Kauf zahlt der Käufer einen Teil, der Verkäufer (institutioneller Marktteilnehmer) den anderen. In der Praxis wird die volle Abgabe auf den Endkunden überwälzt.

Bei einem Kauf von US-Aktien im Wert von 10’000 CHF fallen also 15 CHF Umsatzabgabe an. Beim Verkauf nochmal 15 CHF. Bei zehn solchen Trades pro Jahr summiert sich das auf 300 CHF — nur für Stempelabgabe, ohne Broker-Kommission und Spreads.

“In Switzerland we have a saying: The Stempelsteuer is the only fee where you cheer when you have to pay it — because it means you actually got something done.” — Inhaber eines Schweizer Asset Managers

Wer ist betroffen — und wer nicht

Die Umsatzabgabe wird nur erhoben, wenn ein Schweizer Effektenhändler an der Transaktion beteiligt ist. Dies hat erhebliche praktische Konsequenzen:

Schweizer Broker (Swissquote, Saxo Bank Schweiz, Yuh): Voll stempelabgabepflichtig.

Ausländische Broker (Interactive Brokers, DEGIRO): Keine Stempelabgabe! Da hier kein Schweizer Effektenhändler beteiligt ist, entfällt die Abgabe vollständig.

Dieser Unterschied ist substantiell. Ein aktiver Trader mit 100 Trades pro Jahr und durchschnittlich 5’000 CHF Volumen würde bei einem Schweizer Broker jährlich 750 bis 1’500 CHF Stempelabgabe zahlen — bei einem ausländischen Broker null.

Befreiungen und Ausnahmen

Bestimmte Transaktionen sind von der Umsatzabgabe befreit:

  • Eurobonds und ausländische Anleihen mit Restlaufzeit unter 12 Monaten: Geldmarktinstrumente
  • Devisenhandel: Forex-Spotgeschäfte fallen nicht unter die Stempelabgabe
  • Edelmetalle: Physisches Gold und Silber sind befreit; ETFs auf Edelmetalle unterliegen jedoch der Abgabe
  • Derivate (Optionen, Futures): Grundsätzlich keine Stempelabgabe auf Derivate selbst, jedoch bei Lieferung des Basiswerts
  • Kryptowährungen: Keine Stempelabgabe (zumindest nach aktueller Rechtsauslegung; Lage wird laufend angepasst)
  • Transaktionen unter institutionellen Akteuren: Bestimmte qualifizierte Anleger sind befreit

Stempelabgabe bei ETFs

Ein besonders interessanter Aspekt: Die Abgabe richtet sich nach dem Domizil des ETFs, nicht nach den enthaltenen Wertpapieren.

ETF-DomizilStempelabgabe-Satz
Schweiz0.075 %
Irland, Luxemburg0.15 %
USA0.15 %

Ein iShares Core MSCI World mit Domizil Irland kostet beim Kauf 0.15 % — unabhängig davon, dass er Aktien aus aller Welt enthält. Ein UBS MSCI World mit Schweizer Domizil kostet nur 0.075 %.

Für langfristige Buy-and-Hold-Anleger ist dieser Unterschied unbedeutend. Für aktive ETF-Strategien mit häufigen Umschichtungen ist die Wahl des Domizils ein relevanter Kostenfaktor.

Strategien zur legalen Reduktion

Folgende Ansätze sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verfügbar:

1. Ausländischer Broker für aktive Strategien

Wer mehr als 20 bis 30 Trades pro Jahr ausführt, spart bei einem ausländischen Broker (Interactive Brokers, DEGIRO) substantielle Beträge durch entfallende Stempelabgabe.

Wichtig: Die ausländischen Konten müssen in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden. Über den Automatischen Informationsaustausch (AIA) erhält die ESTV ohnehin Meldungen über Konten in den meisten relevanten Ländern.

2. Längere Haltedauern

Da die Abgabe pro Transaktion anfällt, reduziert sich die Belastung proportional zur Haltedauer. Eine Position über fünf Jahre statt fünf Monaten zahlt nur 1/12 der Stempelabgabe — bei identischer Endposition.

3. Direktanlage statt ETF bei kleinen Portfolios

Bei sehr kleinen Anlagebeträgen (unter 10’000 CHF) kann eine Direktanlage in wenige Aktien günstiger sein als ein ETF-Kauf, da die Abgabe auf den Bruttobetrag erhoben wird. Bei grösseren Portfolios kehrt sich der Effekt um, weil die ETF-Diversifikation überwiegt.

4. Schweizer ETFs für CH-Bias-Strategien

Wer einen ausgeprägten Schweizer Anlageschwerpunkt hat, fährt mit Schweizer ETFs günstiger als mit irischen oder luxemburgischen Produkten.

“Taxes are the price we pay for civilization. But that doesn’t mean we shouldn’t optimize what’s legally optimizable.” — sinngemäss Oliver Wendell Holmes Jr.

Stempelabgabe und Kapitalgewinne

Die Stempelabgabe ist keine Einkommens- oder Vermögenssteuer, sondern eine Verkehrssteuer. Sie fällt unabhängig davon an, ob die Transaktion einen Gewinn oder Verlust erzielt.

Ein wichtiger Punkt: Die Stempelabgabe kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Sie schmälert die Nettorendite, ohne dass eine Kompensation auf Einkommens- oder Vermögensseite erfolgt.

Internationale Vergleichsperspektive

Im europäischen Vergleich liegt die Schweizer Stempelabgabe im mittleren Bereich:

LandSteuersatz auf Aktien-Transaktionen
Schweiz0.075 / 0.15 %
UK (Stamp Duty Reserve Tax)0.5 %
Frankreich (FTT)0.3 %
Italien (Tobin Tax)0.1 %
Deutschlandkeine
Niederlandekeine
USAkeine

Diese internationale Lage erklärt, warum London und Hongkong als Finanzplätze nie eine vergleichbar attraktive Position bei Hochfrequenzhandel einnehmen konnten — die UK-Stempelabgabe verdrängt aktive Geschäfte ins Ausland.

Politische Diskussion

Die Schweizer Stempelabgabe ist regelmässig Gegenstand politischer Reformdiskussionen. Befürworter ihrer Abschaffung argumentieren mit Wettbewerbsnachteilen des Schweizer Finanzplatzes, Gegner verweisen auf die Einnahmen für den Bundeshaushalt (rund 1 Milliarde CHF jährlich).

Eine vollständige Abschaffung scheiterte zuletzt 2022 in einer Volksabstimmung. Künftige Reformen sind möglich, aber unvorhersehbar.

Fazit

Die Stempelabgabe ist für aktive Schweizer Anleger ein relevanter Kostenfaktor, der jährlich vier- bis fünfstellige Beträge ausmachen kann. Wer die Mechanik kennt — insbesondere die Befreiung bei ausländischen Brokern — kann durch strategische Broker-Wahl substantielle Beträge sparen.

Für passive Buy-and-Hold-Anleger ist die Abgabe hingegen kaum spürbar. Eine generelle Vermeidung um jeden Preis ist nicht notwendig — bewusste Einbeziehung in die Gesamtkostenrechnung jedoch unerlässlich.


Dieser Artikel dient ausschliesslich der Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar.