US-Quellensteuer und DA-1: So holen Schweizer Anleger ihr Geld zurück
30 Prozent Quellensteuer auf US-Dividenden? Mit W-8BEN und DA-1 reduzieren Schweizer Anleger die Belastung auf ein Minimum.
Wer als Schweizer Anleger US-Aktien wie Apple, Microsoft oder Coca-Cola hält und Dividenden bezieht, bemerkt es früher oder später: Auf seinem Konto kommt weniger an als ausgeschüttet wurde. Die Differenz nennt sich Quellensteuer — und ein Teil davon ist rückforderbar.
Was ist die US-Quellensteuer?
Die USA erheben grundsätzlich 30 % Quellensteuer auf Dividenden, die an ausländische Anleger gezahlt werden. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und den USA reduziert sich dieser Satz für Schweizer auf 15 % — vorausgesetzt, das Formular W-8BEN wurde beim Broker hinterlegt.
Diese 15 % können Schweizer Steuerzahler über das Formular DA-1 in der Steuererklärung zurückfordern.
Voraussetzung: W-8BEN beim Broker
Bevor überhaupt nur 15 % statt 30 % einbehalten werden, muss man dem Broker einmalig ein W-8BEN-Formular einreichen.
Schweizer Broker (Swissquote, PostFinance, Saxo): Erledigen das meist automatisch bei der Kontoeröffnung.
US-Broker (IBKR, Charles Schwab): Fordern das W-8BEN bei der Registrierung an. Es gilt drei Jahre, dann muss es erneuert werden.
Ohne W-8BEN: Volle 30 % Quellensteuer — nur 15 % davon rückforderbar.
So funktioniert DA-1
Das Formular DA-1 ist Teil der Schweizer Steuererklärung und dient dazu, die anrechenbare ausländische Quellensteuer zurückzuholen.
Was wird angegeben:
- Wertschrift (z. B. “Apple Inc.”)
- Anzahl Aktien
- Bruttodividende
- Einbehaltene Quellensteuer (15 %)
Das DA-1 erfasst Quellensteuern aus über 80 DBA-Staaten, nicht nur den USA — auch Frankreich, Deutschland, Italien, Japan etc.
Praxisbeispiel
“Geld arbeitet nicht. Du musst arbeiten, um Geld zu verdienen. Aber wenn Geld einmal da ist, kann es für dich arbeiten — wenn du es richtig anlegst.”
— Sinngemäss nach Robert Kiyosaki, Autor “Rich Dad Poor Dad”
Beispielrechnung:
Sie halten 100 Apple-Aktien. Apple zahlt eine Quartalsdividende von 0,25 USD.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttodividende (4 Quartale × 100 × 0,25) | 100 USD |
| US-Quellensteuer (15 %) | -15 USD |
| Ausbezahlt auf Brokerkonto | 85 USD |
| Rückerstattung via DA-1 | +15 USD |
| Effektive Nettodividende nach Steuererklärung | 100 USD (vor CH-Einkommenssteuer) |
Bei einem Portfolio mit 50’000 CHF US-Aktien und 2 % Dividendenrendite holen Sie sich so jährlich rund 150 CHF zurück, die sonst verloren wären.
Was passiert ohne DA-1?
Wer das DA-1 nicht ausfüllt, verschenkt die 15 %. Die ausländische Quellensteuer wird nicht automatisch angerechnet — Sie müssen sie aktiv zurückfordern.
Die einbehaltene Quellensteuer können Sie zudem nur im selben Jahr zurückholen. Vergessen Sie das DA-1, ist das Geld futsch.
Welche Belege braucht es?
Die meisten Schweizer Broker stellen ein Steuerverzeichnis (Steuerauszug) zur Verfügung, das alle relevanten Daten enthält:
- Brutto-Dividenden pro Position
- Einbehaltene Quellensteuern
- Liste der dividendenzahlenden Wertpapiere
Bei IBKR und anderen US-Brokern müssen Sie das Steuerverzeichnis selbst aus den Activity Statements zusammenstellen — was deutlich aufwendiger ist.
“Die Buchhaltung ist die Sprache der Wirtschaft. Wer sie nicht spricht, ist im Geschäft analphabetisch.”
— Warren Buffett, Berkshire Hathaway
Was nicht zurückforderbar ist
Nicht rückforderbar:
- US-Kapitalgewinne (für Schweizer ohnehin steuerfrei)
- US-Quellensteuer auf Zinsen (in der Regel ohnehin 0 %)
- Quellensteuer aus Ländern ohne DBA mit der Schweiz
Teilweise rückforderbar:
- Frankreich: 30 % einbehalten, nur 15 % anrechenbar — der Rest muss separat über das französische Finanzamt eingefordert werden (aufwendig).
- Deutschland: 26,375 % einbehalten, 15 % anrechenbar — Differenz über Bundeszentralamt für Steuern.
ETFs: Eine besondere Falle
Bei ETFs ist die Quellensteuersituation komplex:
- Irische ETFs (Domizil Irland, z. B. iShares Core S&P 500 IE00B5BMR087): Profitieren vom US-Irland-DBA (15 %), Schweizer können nichts mehr zurückfordern, da die Dividende auf ETF-Ebene fließt. Aber: Effektiv günstiger als US-Domizil-ETFs für Schweizer.
- US-ETFs (Domizil USA, z. B. SPY US78462F1030): 15 % via DA-1 rückforderbar, aber für die meisten Schweizer Konten nicht mehr verfügbar (MiFID II).
- Schweizer ETFs (UBS, Swisscanto): Keine ausländische Quellensteuer.
Lohnt sich der Aufwand?
Ab einem Portfolio von etwa 20’000 CHF in dividendenzahlenden ausländischen Aktien lohnt sich das DA-1 finanziell deutlich.
Bei kleineren Beträgen ist es trotzdem sinnvoll, um die Logik zu lernen und Routine zu entwickeln — denn das Portfolio wächst hoffentlich.
Fazit
Die US-Quellensteuer wirkt zunächst wie eine Strafe für Schweizer Anleger — ist es aber nicht. Mit dem Formular DA-1 holen Sie sich jährlich Ihr Geld zurück. Wichtig:
- W-8BEN beim Broker hinterlegen (sonst 30 % statt 15 %).
- Steuerverzeichnis des Brokers in die Steuererklärung übernehmen.
- DA-1 jährlich ausfüllen — am besten gleich beim Erfassen der Wertschriften.
Wer das DA-1 ignoriert, verschenkt jedes Jahr Hunderte bis Tausende Franken. Bei einem Anlagehorizont von 30 Jahren summieren sich diese verschenkten 15 % zu einem fünfstelligen Betrag.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten empfehlen wir die Konsultation eines Schweizer Steuerberaters. Die Angaben entsprechen dem Stand 2024.