Wer als Schweizer Anleger US-Aktien wie Apple, Microsoft oder Coca-Cola hält und Dividenden bezieht, bemerkt es früher oder später: Auf seinem Konto kommt weniger an als ausgeschüttet wurde. Die Differenz nennt sich Quellensteuer, und ein Teil davon ist rückforderbar.

Was ist die US-Quellensteuer?

Die USA erheben grundsätzlich 30 % Quellensteuer auf Dividenden, die an ausländische Anleger gezahlt werden. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und den USA reduziert sich dieser Satz für Schweizer auf 15 %, vorausgesetzt, das Formular W-8BEN wurde beim Broker hinterlegt.

Diese 15 % können Schweizer Steuerzahler über das Formular DA-1 in der Steuererklärung zurückfordern.

Voraussetzung: W-8BEN beim Broker

Bevor überhaupt nur 15 % statt 30 % einbehalten werden, muss man dem Broker einmalig ein W-8BEN-Formular einreichen.

Schweizer Broker (Swissquote, PostFinance, Saxo): Erledigen das meist automatisch bei der Kontoeröffnung.

US-Broker (IBKR, Charles Schwab): Fordern das W-8BEN bei der Registrierung an. Es gilt drei Jahre, dann muss es erneuert werden.

Ohne W-8BEN: Volle 30 % Quellensteuer, nur 15 % davon rückforderbar.

So funktioniert DA-1

Das Formular DA-1 ist Teil der Schweizer Steuererklärung und dient dazu, die anrechenbare ausländische Quellensteuer zurückzuholen.

Was wird angegeben:

  • Wertschrift (z. B. “Apple Inc.”)
  • Anzahl Aktien
  • Bruttodividende
  • Einbehaltene Quellensteuer (15 %)

Das DA-1 erfasst Quellensteuern aus über 80 DBA-Staaten, nicht nur den USA, auch Frankreich, Deutschland, Italien, Japan etc.

Praxisbeispiel

“Geld arbeitet nicht. Du musst arbeiten, um Geld zu verdienen. Aber wenn Geld einmal da ist, kann es für dich arbeiten, wenn du es richtig anlegst.”
, Sinngemäss nach Robert Kiyosaki, Autor “Rich Dad Poor Dad”

Beispielrechnung:

Sie halten 100 Apple-Aktien. Apple zahlt eine Quartalsdividende von 0,25 USD.

PositionBetrag
Bruttodividende (4 Quartale × 100 × 0,25)100 USD
US-Quellensteuer (15 %)-15 USD
Ausbezahlt auf Brokerkonto85 USD
Rückerstattung via DA-1+15 USD
Effektive Nettodividende nach Steuererklärung100 USD (vor CH-Einkommenssteuer)

Bei einem Portfolio mit 50’000 CHF US-Aktien und 2 % Dividendenrendite holen Sie sich so jährlich rund 150 CHF zurück, die sonst verloren wären.

Was passiert ohne DA-1?

Wer das DA-1 nicht ausfüllt, verschenkt die 15 %. Die ausländische Quellensteuer wird nicht automatisch angerechnet, Sie müssen sie aktiv zurückfordern.

Die einbehaltene Quellensteuer können Sie zudem nur im selben Jahr zurückholen. Vergessen Sie das DA-1, ist das Geld futsch.

Welche Belege braucht es?

Die meisten Schweizer Broker stellen ein Steuerverzeichnis (Steuerauszug) zur Verfügung, das alle relevanten Daten enthält:

  • Brutto-Dividenden pro Position
  • Einbehaltene Quellensteuern
  • Liste der dividendenzahlenden Wertpapiere

Bei IBKR und anderen US-Brokern müssen Sie das Steuerverzeichnis selbst aus den Activity Statements zusammenstellen, was deutlich aufwendiger ist.

“Die Buchhaltung ist die Sprache der Wirtschaft. Wer sie nicht spricht, ist im Geschäft analphabetisch.”
, Warren Buffett, Berkshire Hathaway

Was nicht zurückforderbar ist

Nicht rückforderbar:

  • US-Kapitalgewinne (für Schweizer ohnehin steuerfrei)
  • US-Quellensteuer auf Zinsen (in der Regel ohnehin 0 %)
  • Quellensteuer aus Ländern ohne DBA mit der Schweiz

Teilweise rückforderbar:

  • Frankreich: 30 % einbehalten, nur 15 % anrechenbar, der Rest muss separat über das französische Finanzamt eingefordert werden (aufwendig).
  • Deutschland: 26,375 % einbehalten, 15 % anrechenbar, Differenz über Bundeszentralamt für Steuern.

ETFs: Eine besondere Falle

Bei ETFs ist die Quellensteuersituation komplex:

  • Irische ETFs (Domizil Irland, z. B. iShares Core S&P 500 IE00B5BMR087): Profitieren vom US-Irland-DBA (15 %), Schweizer können nichts mehr zurückfordern, da die Dividende auf ETF-Ebene fließt. Aber: Effektiv günstiger als US-Domizil-ETFs für Schweizer.
  • US-ETFs (Domizil USA, z. B. SPY US78462F1030): 15 % via DA-1 rückforderbar, aber für die meisten Schweizer Konten nicht mehr verfügbar (MiFID II).
  • Schweizer ETFs (UBS, Swisscanto): Keine ausländische Quellensteuer.

Lohnt sich der Aufwand?

Ab einem Portfolio von etwa 20’000 CHF in dividendenzahlenden ausländischen Aktien lohnt sich das DA-1 finanziell deutlich.

Bei kleineren Beträgen ist es trotzdem sinnvoll, um die Logik zu lernen und Routine zu entwickeln, denn das Portfolio wächst hoffentlich.

Fazit

Die US-Quellensteuer wirkt zunächst wie eine Strafe für Schweizer Anleger, ist es aber nicht. Mit dem Formular DA-1 holen Sie sich jährlich Ihr Geld zurück. Wichtig:

  1. W-8BEN beim Broker hinterlegen (sonst 30 % statt 15 %).
  2. Steuerverzeichnis des Brokers in die Steuererklärung übernehmen.
  3. DA-1 jährlich ausfüllen, am besten gleich beim Erfassen der Wertschriften.

Wer das DA-1 ignoriert, verschenkt jedes Jahr Hunderte bis Tausende Franken. Bei einem Anlagehorizont von 30 Jahren summieren sich diese verschenkten 15 % zu einem fünfstelligen Betrag.


Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten empfehlen wir die Konsultation eines Schweizer Steuerberaters. Die Angaben entsprechen dem Stand 2024.