Die Ausgangssituation

Als Schweizer Privatanleger investierst du in BMW, SAP, Volkswagen, Allianz oder andere deutsche Aktien. Bei der nächsten Dividendenausschüttung stellst du fest: Statt der erwarteten Brutto-Dividende kommt deutlich weniger an.

Der Grund: In Deutschland wird Kapitalertragsteuer (“Quellensteuer”) auf Dividenden einbehalten, bevor sie an dich ausgezahlt werden:

  • 25% Abgeltungsteuer
  • 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer
  • = 26,375% insgesamt

Zum Vergleich: Bei Schweizer Aktien wäre die Verrechnungssteuer 35%. Bei deutschen Aktien sind es 26,375%.

Was sagt das DBA Schweiz-Deutschland?

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland regelt, wie Doppelbesteuerung vermieden wird:

  • Deutschland darf maximal 15% auf Dividenden einbehalten (Quellensteuer-Höchstsatz nach DBA)
  • Die restlichen 11,375% (26,375% - 15%) können von dir aus Deutschland zurückgefordert werden
  • 15% werden in der Schweiz auf deine Schweizer Einkommenssteuer angerechnet (via DA-1)

In der Theorie bist du also nicht doppelt belastet. In der Praxis ist der Weg dorthin aber kompliziert.

Der dreistufige Prozess

Stufe 1: Deutsche Bank zieht 26,375% ab

Wenn deine Schweizer Bank für dich deutsche Aktien hält, wird die deutsche Quellensteuer bei Dividendenausschüttung automatisch einbehalten und an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeführt.

Stufe 2: DA-1 in der Schweizer Steuererklärung

Du beantragst die Anrechnung der 15% deutschen Quellensteuer auf deine Schweizer Einkommenssteuer. Das geht über das Formular DA-1 in deiner Steuererklärung.

So funktioniert DA-1:

  • Du listest alle ausländischen Dividenden auf
  • Du gibst die einbehaltene Quellensteuer an
  • Die maximale Anrechnung nach DBA wird automatisch berücksichtigt (15% für DE)
  • Diese Anrechnung reduziert deine Schweizer Steuerlast

Stufe 3: Erstattungsantrag in Deutschland

Die zusätzlichen 11,375% (Quellensteuer über DBA-Satz) musst du in Deutschland separat zurückfordern.

Wie?

  • Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Formular “Antrag auf Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag”
  • Online über das BZSt-Portal verfügbar
  • Mit Bescheinigung des Schweizer Steueramts (Wohnsitzbescheinigung)
  • Frist: 4 Jahre

Warum die meisten den dritten Schritt ignorieren

Ehrlich: Der Rückforderungsantrag in Deutschland ist aufwändig. Du brauchst:

  • Originalbelege deiner Bank über die einbehaltene Steuer
  • Wohnsitzbescheinigung deines Schweizer Steueramts
  • Antrags-PDF beim BZSt
  • Mehrere Wochen Wartezeit
  • Geduld bei Rückfragen

Bei kleinen Beträgen (z.B. unter 200-300 CHF Rückerstattung) lohnt sich der Aufwand kaum. Viele Schweizer Anleger verzichten und verlieren so die 11,375% endgültig.

Kostenkalkulation:

  • Bei 1.000 EUR Brutto-Dividende: 113,75 EUR theoretisch rückforderbar
  • Antragsaufwand: ca. 2-3 Stunden Zeit
  • Bei mehreren Aktien sammelst du das über mehrere Jahre, irgendwann lohnt es sich

Praktisches Beispiel: BMW-Dividende

Du besitzt 100 BMW-Aktien. BMW zahlt 6 EUR Dividende pro Aktie.

PositionBetrag
Bruttodividende600,00 EUR
Deutsche Quellensteuer (26,375%)158,25 EUR
Nettoauszahlung an dich441,75 EUR

In der Schweizer Steuererklärung:

  • Bruttoertrag: 600 EUR (umgerechnet in CHF)
  • DA-1 Antrag auf Anrechnung: 90 EUR (15% von 600)
  • Diese 90 EUR werden auf deine Schweizer Einkommenssteuer angerechnet

In Deutschland separat zurückfordern:

  • 68,25 EUR (= 600 × 11,375%)
  • Über das BZSt-Verfahren

Total: Mit komplettem Rückforderungsprozess zahlst du effektiv nur 15% Steuer auf deine BMW-Dividende, die normale Schweizer Einkommenssteuer auf den Bruttobetrag.

Ohne BZSt-Antrag: Du verlierst die 11,375% endgültig, 68,25 EUR sind weg.

Das DA-1-Formular im Detail

Das DA-1 (Antrag auf pauschale Steueranrechnung) erfasst:

  1. Identifikation des Anlegers (Name, AHV-Nummer)
  2. Auflistung ALLER ausländischen Dividenden (nicht nur deutsche)
  3. Land der Herkunft
  4. Bruttoausschüttung
  5. Einbehaltene Quellensteuer
  6. Maximaler Anrechnungssatz nach DBA

Die meisten Schweizer Banken stellen das DA-1 bereits ausgefüllt zur Verfügung, du musst es nur unterschreiben und der Steuererklärung beilegen.

Sonderfall: ETFs mit deutschen Aktien

Hältst du einen ETF auf den DAX (z.B. iShares Core DAX UCITS ETF), funktioniert es anders:

  • Der ETF erhält die Dividenden, die Quellensteuer-Behandlung passiert auf Fonds-Ebene
  • Irische UCITS-ETFs (die meisten gängigen) profitieren von guten DBA-Konditionen
  • Die effektive Quellensteuer-Belastung ist oft niedriger als bei Direktbesitz
  • Du als Anleger siehst nur die Netto-Performance des ETFs

Für die meisten Schweizer Anleger ist ein DAX-ETF steuerlich einfacher als der Direktbesitz von 40 DAX-Aktien.

Andere Länder im Vergleich

Quellensteuer-Sätze und DBA-Anrechnungen für Schweizer Anleger:

LandQuellensteuer (Brutto)DBA-SatzRückforderbar
USA30%15%15% via W-8BEN automatisch reduziert
Deutschland26,375%15%11,375%
Frankreich30%15%15% (kompliziert)
Niederlande15%15%0% (passt schon)
Italien26%15%11%
UK0% auf Dividenden,—
Japan20%10%10%

Für die USA ist es einfacher: Wenn deine Bank das Formular W-8BEN korrekt eingereicht hat, wird die US-Quellensteuer direkt auf 15% reduziert, keine Rückforderung nötig.

Was Schweizer Banken bieten

Die meisten Schweizer Banken (UBS, Saxo, Swissquote, Cornèrtrader) stellen Steuerauszüge bereit, die:

  • Alle Dividenden auflisten
  • Die Quellensteuer-Beträge pro Land aufschlüsseln
  • Das DA-1 vorausgefüllt mitliefern

Cornèrtrader hat einen Steuerauszug-Aufpreis von CHF 20 pro Jahr, Saxo bietet ihn meist inklusive. Bei IBKR und Lightyear ist es weniger CH-spezifisch, hier musst du mehr selbst zusammensuchen.

Häufige Fehler

1. DA-1 nicht ausfüllen: Wer DA-1 vergisst, verschenkt die 15% Anrechnung, das ist deutlich mehr Verlust als die 11,375% Rückforderung in Deutschland.

2. Wartefrist verpassen: 4 Jahre für die deutsche Rückforderung, danach verfällt der Anspruch.

3. Beträge falsch deklarieren: Bruttobetrag muss korrekt sein, nicht der Nettobetrag.

4. ETFs ignorieren: Auch ETFs haben Dividendenkomponenten, diese sind im Bank-Steuerauszug ausgewiesen.

Effizienz-Tipp: Sammeln vor Antrag

Statt jedes Jahr 50 EUR aus Deutschland zurückzufordern, sammelst du 3-4 Jahre und beantragst dann auf einmal. Das spart Zeit und Aufwand. Wichtig: Die 4-Jahres-Frist nicht überschreiten.

Fazit

Quellensteuer auf deutsche Dividenden ist für Schweizer Anleger zwar lästig, aber nicht katastrophal. Die wichtigste Massnahme: DA-1 in der Schweizer Steuererklärung sauber ausfüllen, das bringt automatisch die 15% Anrechnung. Die restlichen 11,375% sind via deutsches BZSt-Verfahren rückforderbar, aufwändig, aber bei grösseren Dividenden-Beträgen lohnenswert. Für kleinere Investments oder ETFs ist die direkte Aktienanlage in deutsche Werte oft administrativ teurer, als sie wert ist. Wer einfach in einen DAX- oder MSCI-Germany-ETF investiert, hat weniger Bürokratie.